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Der Beitrag, geschriebem am 9. April 2018, ist schon etwas älter und könnte womöglich nicht mehr aktuell sein

Vor ein paar Tagen fiel mir der Zusatz zur Datenverarbeitung in den Einstellungen eines von mir einst angelegten und zu löschenden Analytics-Kontos auf.

Die Vereinbarung zur Datenverarbeitung durch Google kommt an dieser Stelle durch die Zustimmung zu der Erklärung die sich mit Zusatz anzeigen öffnet, zustande. Hinterher auf speichern klicken. Ist das Konto bereits mit dem Profil einer Organisation verknüpft (360suite.google.com), war es das. Bei fehlenden Profildaten kann der Prozess über Details zum Zusatz zur Datenverarbeitung verwalten vervollständigt werden.

Die Vereinbarung gilt als getroffen, wenn anschließend Die Zustimmung für den Zusatz zur Datenverarbeitung für dieses Konto erfolgte am {Datum}. zu sehen ist.

Für deutsche Website-Betreiber bedeutet das eine Vereinfachung. Bisher musste man dort nämlich die vertragliche Vereinbarung mit Google per Schriftverkehr treffen. Per 25.05.2018 entfällt dieses Erfordernis, und es gilt ebenso die Mausklick-Variante.

Anmerkung: damit entfällt allerdings nicht die Pflicht zur Pseudonymisierung von IP-Adressen und der Hinweis auf OptOut

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